„Die Renten sind sicher!“ war vor einigen Jahren noch ein glaubwürdiger Wahlkampfslogan. Aber die Zeiten haben sich drastisch geändert und heutzutage wird öffentlich ein Renteneintrittsalter von 69 Jahren diskutiert. Wer im Alter nicht herbe Abstriche bei seinem gewohnten Lebensstandard hinnehmen will, wird privat Vorsorge treffen müssen. Weiterhin gibt es Personengruppen, welche von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgenommen sind. Die sind insbesondere Freiberufler wie Ärzte und Rechtsanwälte, aber auch Beamte sind von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen.
Der Begriff der privaten Rentenversicherung ist nicht definiert und umfasst grundsätzlich jede Art der privaten, finanziellen Vorsorge für das Rentenalter. Dies kann im Einzelfall das selbst genutzte Eigenheim, eine Lebensversicherung oder ein Sparvertrag sein.
Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften bezeichnen insbesondere alle Vertragsgestaltungen als private Rentenversicherung, welche eine regelmäßige Einzahlung in der Phase der Erwerbstätigkeit verlangen und bei welchen ab einem bestimmten Zeitpunkt, meist mit Eintritt ins Rentenalter, eine regelmäßige Auszahlung erfolgen.
Die Ausgestaltung derartiger Verträge ist ungemein vielfältig, aber als Faustregel gilt, dass ein frühes Eintrittsalter, also eine lange Vertragslaufzeit dazu führt, dass der Sparer bereits mit geringen Beiträgen eine vergleichsweise hohe Rente schafft. Wer dagegen eher spät mit der privaten Vorsorge beginnt, muss wesentlich höhere Beiträge leisten, um im Alter sein Auskommen zu haben.
Auch der Staat fördert die private Vorsorge des Einzelnen. Für die Förderung der privaten Altersvorsorge bei Angestellten wurde die sogenannte Riester Rente entwickelt und zur Förderung der privaten Altervorsorge bei Freiberuflern und Selbständigen wurde die sogenannte Rürup Rente geschaffen. Diesen Förderungen ist gemein, dass bestimmte Anlageformen teilweise und im Rahmen von Förderungshöchstgrenzen durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge attraktiver gestaltet werden können.
Die beliebtesten Formen der privaten Altersvorsorge sind das selbst genutzte Eigenheim sowie rein finanzielle Anlagemodelle, die sich im wesentlichen dadurch unterscheiden, ob bei Renteneintritt das Guthaben in einer Summe ausbezahlt wird oder ein lebenslang ein monatlicher Betrag, sprich eine Rente, überwiesen wird.
Hierbei gilt zu beachten, dass bei vielen Verträgen die monatliche Verrentung erst dann finanziell lohnenswert gegenüber einer Einmalzahlung ist, wenn der Rentner älter als 90 Jahre wird. Bei dieser Entscheidung lohnt es sich also, mit einem spitzen Bleistift zu rechnen und möglichst realistisch auch die voraussichtliche Zinsentwicklung im Blick zu haben.
Hinsichtlich des selbst genutzten Eigenheims ist zu beachten, dass dieses auch noch Kosten in Form von Unterhalt und Grundsteuer verursacht, wenn das Baudarlehen abbezahlt ist. Auch ist ein solches Eigenheim, welches gegebenenfalls jahrelang von einer Familie bewohnt wurde, für einen Rentner oder ein Rentnerehepaar gegebenenfalls zu groß. Immobilie sind nicht immer leicht und zu dem erwarteten Preis zu verkaufen. Ein Idealfall tritt ein, wenn ein großes Haus im Alter verkauft werden kann und der Erlös für eine kleinere Immobilie reicht und ein Überschuss aus dem Verkaufserlös die Kosten für Unterhalt und Lebenshaltung deckt.