Bargeld verliert an Bedeutung. Der Großteil aller Zahlungen aller Zahlungen auch an oder durch Privatpersonen wird bargeldlos abgewickelt und zu Durchführung der bargeldlosen Transaktionen dient das Girokonto. So werden Gehälter, aber auch staatliche Leistungen wie Kindergeld oder Arbeitslosengeld dem privaten Girokonto gutgeschrieben und mit Hilfe von Einzugsermächtigungen oder Daueraufträgen können laufende Kosten wie Miete, Strom- oder Telefongebühren direkt abgebucht werden. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand des Einzelnen.
Somit ist das Girokonto keine Geldanlage wie zum Beispiel ein Sparbuch oder der Kauf einer Staatsanleihe, sondern es dient der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Nichtsdestotrotz zahlen viele Kreditinstitute Zinsen auf die Guthabenbestände eines Girokontos. Diese Zinsen sind jedoch eher niedrig und liegen aktuelle zwischen 1 und 2,5%. Damit wird klar, dass es besser verzinsliche Formen der Geldanlage gibt, wie beispielsweise ein Tages- oder Festgeldkonto oder der direkte Kauf von Staatsanleihen aus Deutschland. Diese Anleihen werden von der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben und besitzen damit die höchste Sicherheit aller Geldanlagen.
Da ein Girokonto keine originäre Geldanlageform ist, sollten auch eher andere Qualitäten als der Guthabenzins über die Auswahl des optimalen Girokontos entscheiden. Auswahlkriterien für ein Girokonto können die Schnelligkeit der Transaktionsbuchungen, die räumliche Nähe, die Kosten und Gebühren, die weiteren Serviceleistungen oder der gewährte Dispositionsrahmen sein.
Rein juristisch betrachtet ist ein Girokonto auch bei Privatpersonen als Kontokorrentkonto nach § 355 HGB zu qualifizieren, also ein Konto in laufender Rechnung, bei dem täglich ein Saldo, der einer der beiden beteiligten Parteien zusteht, ermittelt wird.
Dies beinhaltet allerdings nicht, dass das Kreditinstitut jedem Kunden mit einem Girokonto eine Kontokorrent- oder Dispositionslinie gewähren muss. Dies ist nur Ergebnis der individuellen Verhandlung. In der Regel wird jedoch voll rechts- und geschäftsfähigen Personen, welche in der Vergangenheit nicht negativ aufgefallen sind, ein Dispositionsspielraum zugestanden. Dieser Dispositionsspielraum umfasst ungefähr das Volumen von 3 regelmäßigen Monatsgehältern und dient dazu, Schwankungen im Zahlungsverkehr zum Beispiel aufgrund von unvorhergesehenen Ausgaben aufzufangen. Diese Überziehungen nennt man dann auch Dispositionskredit und hierfür sind Zinsen zu zahlen. Diese Zinsen liegen deutlich höher als die Zinsen für vergleichbare Ratenkredite in ähnlicher Höhe. Dafür müssen die Zinsen auch nur für die tatsächliche Inanspruchnahme des Dispositionsspielraums gezahlt werden. Letztendlich zahlt der Kunde auch für die Flexibilität, dass er jederzeit bei einem Notfall zusätzliche Mittel nutzen kann, dies aber selbstverständlich nicht tun muss.
Somit ist der Dispositionskredit aufgrund der Höhe der Zinsen ein vergleichsweise teurer Kredit und sollte nur der kurzfristigen Überbrückung finanzieller Engpässe dienen. Ist absehbar, dass das Girokonto dauerhaft überzogen sein wird, so sollte eine Umschuldung auf einen entsprechenden Ratenkredit stattfinden. Hier sind die zu zahlenden Zinsen wesentlich günstiger und die Rückzahlung erfolgt in planbaren Raten.
Manchmal kommt es vor, dass ein Girokonto Abbuchungen vorgelegt werden, welche das Girokonto über den vereinbarten Dispositionskredit hinaus belasten. Dies wird als nicht genehmigte Überziehung bezeichnet. Wenn das Kreditinstitut diese nicht genehmigte Überziehung gestattet, werden hierfür sehr hohe Zinsen in Rechnung gestellt. Selbst bei einem allgemein sehr niedrigen Zinsniveau können die Zinsen für eine nicht genehmigte Überziehung auch bei einem seriösen Kreditinstitut bei 16 – 18% liegen. Nichtsdestotrotz kann der Bankkunde dankbar sein, wenn das Kreditinstitut die nicht genehmigte Überziehung gestattet, da es alternativ auch die Möglichkeit hat, die Zahlung nicht auszuführen, selbst wenn es sich um wichtige Verträge wie die Krankenversicherung handelt.