Wer über eine Absicherung bzw. Erhöhung der Rente nachdenkt, stößt mit Sicherheit auch auf den Pensionsfonds, der ähnlich einer Direktversicherung und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung, welche auch später die Beaufsichtigung übernimmt, zugelassen ist.
Der Pensionsfonds ist ein Weg der betrieblichen Altersversorgung, welcher zu einer rechtlich selbstständigen Einrichtung zählt. Alle anfallenden Leistungen werden in einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Beim Pensionsfonds handelt es sich um ein, vom Arbeitgeber selbst organisatorisch ausgegliedertes Sondervermögen, zum Zweck der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter.
Das Sondervermögen kann sowohl rechtlich im Eigentum des Arbeitgebers sein wie auch eine eigene Rechtspersönlichkeit haben und so von verschiedenen Arbeitgebern genutzt werden.
Wie diese Form der BAV funktioniert
Bei einem Pensionsfonds hat der Arbeitgeber zahlreiche Möglichkeiten, mit dem angelegten Vermögen zu arbeiten. Aber in jedem Falle hat der Arbeitnehmer direkten Anspruch, jedoch nur im Rahmen des zur Verfügung gestellten Vermögens des Pensionsfonds. Einschließbar in die Verträge sind Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiko, wobei es sich um ein nicht zu unterschätzendes Risiko handelt. Weiterhin besteht ein Mitspracherecht des Arbeitsnehmers gemäß der Art der Anlage, welche auch die vorherrschende Lebenslage berücksichtigen kann. |
Pensionsfonds geben meistens keine Garantien für die späteren Leistungen. Damit unterscheidet sich ein Pensionsfonds von einer Versicherung, die Altersvorsorge Produkte anbieten. Jedoch besteht eine Insolvenzsicherung. Ebenso existiert eine Insolvenzabsicherung durch den Pensionssicherungsverein. Die Verträge beim Pensionsfonds entsprechen in etwa denen der Lebensversicherung. Über die Lebensversicherung kann man hier auf diesen Webseiten weitere Informationen erhalten.
Durch die verschiedenen Anlage- und Finanzierungsmöglichkeiten ist sie renditestark, jedoch mit einem geringfügigen Restrisiko. Allerdings vor in Kraft treten der Leistungen, in lebenslanger Rente oder als Auszahlungsplan mit Restverrentung, muss das 60. Lebensjahr vollendet sein. Vorteile wie die festgesetzten, steuerfreien Beiträge, auf die bis Ende 2008 auch keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Die Beiträge sind auf einen maximalen Betrag begrenzt
Nicht überschritten werden darf bei den Beiträgen zum Pensionsfonds der Betrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Zu beachten für den Arbeitnehmer ist die Tatsache, dass der Pensionsfonds übertragbar auf einen neuen Arbeitgeber ist. Die späteren Leistungen werden voll versteuert und vorher sind die Beiträge steuerlich nutzbar zu machen. Der Altersentlastungsbeitrag kann bis 2040 geltend gemacht werden. Über weitere Altersvorsorge Möglichkeiten kann man sich beim Versicherungsportal beste-Versicherungsvergleich.de informieren.
Eine jährliche Info legt die Höhe der Versorgungsanwartschaft fest. Somit ist der Pensionsfonds eine der großen und langfristigen Vermögensansammlungen die auch einen dementsprechenden Einfluss auf dem internationalen Kapitalmarkt haben.